Mietenverwaltung
- Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Mietobjekt
- Erstellung einer Abrechnung pro Mietpartei pro Wirtschaftsjahr
- Vorgaben zur Erstellung einer Heizkostenabrechnung pro Mietpartei
- Kontrolle und ggf. Anmahnung der fälligen Zahlungen bis hin zur Einleitung eines Mahnbescheides bzw. eines gerichtlichen Verfahrens
- Vermietung von freiwerdenden Wohnungen
- Erstellung eines Protokolls bei Wohnungsübergaben- bzw. Wohnungsabnahmen
- Bei Bedarf Erstellung einer Investitionsplanung zur Wohnraumverbesserung
- Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen
- Monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Eigentümer
- Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer