Mietenverwaltung

 

  • Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Mietobjekt
  • Erstellung einer Abrechnung pro Mietpartei pro Wirtschaftsjahr
  • Vorgaben zur Erstellung einer Heizkostenabrechnung pro Mietpartei
  • Kontrolle und ggf. Anmahnung der fälligen Zahlungen bis hin zur Einleitung eines Mahnbescheides bzw. eines gerichtlichen Verfahrens
  • Vermietung von freiwerdenden Wohnungen
  • Erstellung eines Protokolls bei Wohnungsübergaben- bzw. Wohnungsabnahmen
  • Bei Bedarf Erstellung einer Investitionsplanung zur Wohnraumverbesserung
  • Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen
  • Monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Eigentümer
  • Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer